In diesen Fällen führen wir eine Sonderkündigung durch, wenn Sie uns den entsprechenden Nachweis zusenden:
Fall | Nachweis |
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Vertragsinhaber verstorben | Kopie der Sterbeurkunde, des Totenscheins oder der Bestattungsgenehmigung |
Vertragsinhaber ist ins Ausland gezogen |
Bescheinigung des Arbeitgebers/der Universität oder ähnliches, die bestätigt, dass der Vertragsinhaber beruflich ins Ausland versetzt wird
Kopie der Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt bei dauerhaftem Auslandsumzug |
Vertragsinhaber ist ins Pflegeheim gezogen | Einzugs-/Meldebestätigung des Pflegeheims |
Vertragsinhaberin ist in ein Frauenhaus gezogen | Bescheinigung der Unterbringung in der Notunterkunft |
Vertragsinhaber ist minderjährig | Kopie des Personal-/Kinderausweises oder der Geburtsurkunde |
Hausnotruf nicht möglich | Bestätigung des Hausnotruf-Anbieters, dass der Hausnotruf nicht an diesem Anschluss betrieben werden kann |
Vielleicht hilft es Ihnen:
Sie können einen bestehenden 1&1 Vertrag auch auf einen neuen Inhaber übertragen lassen, z. B. den Nachmieter oder einen Ihrer Angehörigen. Eine Vertragsübernahme geht ganz einfach.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice. Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Damit wir Sie als Vertragsinhaber identifizieren können, halten Sie bitte für das Gespräch Ihre
Kündigungsanschrift |
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1&1 Telecom GmbH "Sonderkündigung" Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur
E-Mail:
customerservice@1und1.de
Fax:
0721 960 80 02
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