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Verrechnung von Guthaben und Gutschriften

Bedanken wir uns für Ihre Bestellung mit einem Startguthaben – je nach gültiger 1&1 Aktion – oder vereinbaren wir mit Ihnen eine Gutschrift, können Sie leicht nachvollziehen, wann wir den Betrag verrechnen.

Unsere Verrechnungsmethoden für Sie erklärt:

  • Startguthaben ohne Aktivierung über das 1&1 Control-Center/die 1&1 Control-Center-App:
    Haben wir Ihnen bei Vertragsabschluss ein Startguthaben gewährt, verrechnen wir das Guthaben immer ab dem 4. Abrechnungsmonat mit den monatlichen Grundgebühren Ihres 1&1 Vertrages. Diesen Hinweis finden Sie auch auf Ihren ersten Rechnungen.

  • Wechslerbonus
    1&1 bietet verschiedene Wechslerboni an. Wenn Sie z. B. Ihre Mobilfunkrufnummer mit zu uns nehmen, belohnen wir Sie bei einem erfolgreichen Anbieterwechsel mit einem zuvor vereinbarten Bonus. Die Verrechnung erfolgt mit der nächsten, spätestens übernächsten Rechnung nach erfolgreichem Wechsel. Die Verrechnung erfolgt solange, bis Ihr Guthaben vollständig aufgebraucht ist.

  • Gutschrift
    Eine Gutschrift wird bei der kommenden, spätestens übernächsten Rechnungsstellung berücksichtigt. Entsteht bei der Verrechnung ein Restbetrag, überweisen wir Ihnen das Geld auf Ihr Konto. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen und wir Ihre Bankverbindung kennen.

  • Guthaben
    Die Verrechnung eines Guthabens erfolgt mit der nächsten, spätestens übernächsten Rechnung. Ob noch ein restliches Guthaben besteht, weisen wir in Ihrer Rechnung aus.

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