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Im EU-Ausland telefonieren und surfen

Mit Ihrem 1&1 Mobilfunktarif können Sie im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ohne Roaming-Gebühren telefonieren. In welchen Ländern EU-Roaming möglich ist, sehen Sie in der Länderliste.

Automatische Netzbetreiberwahl und Daten-Roaming

Damit Sie im Ausland surfen und telefonieren können, aktivieren Sie bitte die automatische Netzbetreiberwahl und Daten-Roaming in Ihrem Gerät.


EU-Roaming-Regulierung

Durch die EU-Roaming-Regulierung nutzen Sie Ihren 1&1 Mobilfunktarif zu den gleichen Konditionen wie im Inland. Allerdings bestehen wenige Ausnahmen, die in der Fair Use Policy (Nutzungsregelung) beschrieben sind.

Fair Use Policy: Sie können Ihren Tarif im Rahmen des EU-Roaming für vorübergehende Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) aufschlagsfrei nutzen (EU-Roaming). Voraussetzung hierfür ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist oder eine stabile Bindung an Deutschland besteht und eine angemessene Nutzung vorliegt.

Eine angemessene Nutzung liegt dann vor, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten Sprachverbindungen, SMS sowie mobile Daten zu mehr als 50% in Deutschland genutzt werden oder bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Monaten in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten.

Stellen wir eine nicht angemessene Nutzung fest, informieren wir Sie. Den Roaming-Aufschlag (siehe Tabelle) dürfen wir dann erheben, wenn Sie danach weiter im Ausland surfen, telefonieren und SMS verschicken.

Maximale Roaming-Aufschläge:
Leistung Preis
Telefonie abgehend: 0,02618 EUR je Minute
Telefonie eingehend: 0,0128 EUR je Minute
SMS: 0,00476 EUR je SMS
Mobile Daten: ab 01.01.2023: 0,002142 EUR je MB
Bitte beachten Sie:
Großbritannien ist zum 01. Januar 2021 offiziell aus der EU ausgetreten. Dennoch ermöglicht 1&1 seinen Kunden übergangsweise weiterhin EU-Roaming in Großbritannien zu nutzen. Dies gilt auch für Telefonate und SMS von Deutschland nach Großbritannien zu den bis zum 31.12.2020 regulierten Konditionen. Diese Übergangsregelung wird zunächst befristet bis 30. Juni 2023 aufrechterhalten. Eine Verlängerung des Übergangszeitraums hängt unter anderem von Vereinbarungen der EU mit Großbritannien und Gesprächen mit unseren Partnern ab. Über mögliche - tatsächlich in Kraft tretende Änderungen zum 01. Juli 2023 oder später - werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Die nach der Übergangsfrist gültigen Preise für Kommunikationsdienste zwischen Großbritannien und Deutschland können Sie bereits jetzt in den aktuellen Preislisten der 1&1 Mobilfunkprodukte einsehen.
Bedingungen und Qualität des Roamingdienstes innerhalb der EU

Die Dienstqualität und Datenübertragungsgeschwindigkeit bei der Mobilfunknutzung in der EU ist u. a. vom jeweils genutzten Mobilfunknetz abhängig. Die maximale Datenübertragungsgeschwindigkeit und die Netztechnologie (LTE / 5G) im Ausland entspricht der des gebuchten Tarifs im Inland. Mobilfunkleistungen im Ausland sind nicht immer und nicht in allen Ländern oder Landesteilen in gleicher Qualität verfügbar. Ebenso kann es sein, dass nicht alle Leistungen bzw. nur Teilleistungen verfügbar sind, z. B. keine Telefonie oder keine Datennutzung möglich ist. Relevante Faktoren für die beim Kunden erlebte Dienstqualität können zudem die vor Ort verfügbare Netztechnik und Netzabdeckung sowie Schwankungen aufgrund externer Faktoren wie Topografie sein. Im Fall von Beschwerden wenden Sie sich per E-Mail an: support@1und1.de

Notfallrufnummern und Warn-Apps

Die europäische Notrufnummer 112 können Sie von jedem Festnetz- und Mobiltelefon überall in der EU kostenlos anrufen. Sie gelangen unmittelbar zu den Notrufdiensten – Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr.
Neben der 112 sind nationale Notrufnummern weiter in Gebrauch. Aber nur über die 112 können Sie in allen EU-Ländern die Notrufdienste erreichen.

In dem durch das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zur Verfügung gestellte Dokument finden Sie die alternativen Zugangsarten zu Notdiensten und die mobilen Anwendungen für öffentliche Warnungen (Warn-Apps) für jedes EU-Mitgliedsland: Notrufnummern & Warn-Apps

Zusätzliche Kosten bei Verbindungen zu Mehrwertdiensten

Bei Verbindungen zu Sonder- und Servicerufnummern sowie sonstigen Mehrwertdiensten im Ausland können zusätzliche Kosten entstehen. Die Höhe des Aufschlags auf die üblichen Inlandskosten ist abhängig vom Roaming-Partner-Netz, in das Sie eingewählt sind. Mehrwertdienste können etwa (nicht abschließend) Servicedienste, Premiumdienste, Massenverkehrsdienste, Gebührenteilungsnummern, Mehrwert-SMS-Dienste, Freephonedienste oder Telefonauskünfte sein. Vorwahlen zu Mehrwertdiensten sind beispielsweise 118-, 0180-, 0137-, 0190-, 0700-, 0800- oder 0900-.

In dem durch das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zur Verfügung gestellte Dokument, finden Sie die Nummernbereiche für Mehrwertdienste für jedes EU-Mitgliedsland: Mehrwertdienste

Kostenobergrenze im Ausland

Lesen Sie alles zur Kostenobergrenze im Ausland und wie Sie sie deaktivieren können.


Schiffs- oder Flugreisen

Informieren Sie sich vor Schiffs- oder Flugreisen über die Preise und Konditionen. So können Sie hohe Roaming-Kosten auf Schiffen und Flügen vermeiden.


Mobilfunknetz in Grenz- oder Hafennähe

Wählen Sie das Mobilfunknetz in Grenz- oder Hafennähe manuell, um hohe Roaming-Kosten zu vermeiden.


WLAN-Telefonie

Bei der WLAN-Telefonie werden Gespräche im Ausland (innerhalb des gleichen Landes oder in ein anderes Land) so berechnet, wie ein Telefonat von Deutschland ins Ausland. Mehr Informationen erhalten Sie in dem Artikel: WLAN-Telefonie