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Mitversorgung beantragen

Die Eintragung einer Mitversorgung ist notwendig, wenn Ihr Hausanschluss (APL) über eine andere Hausnummer bzw. über das Nachbargebäude an das Telefonnetz angeschlossen ist.

Gilt nicht für 1&1 Anschlüsse über alternative Zugangstechnologien (z. B. Glasfaser).

Die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses ist nur möglich, wenn in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus die Leitungsversorgung gesichert ist – das Grundstück muss am Telefonnetz der Telekom angeschlossen sein.
Prüfen Sie daher bitte frühzeitig die Leitungsversorgung und beauftragen Sie, wenn nötig, eine Mitversorgung. Wichtig ist, dass diese Mitversorgung in der Datenbank der Telekom registriert wird.

Was ist eine Mitversorgung?

Damit wir die Schaltung an der richtigen Adresse durchführen können, muss die korrekte Anschrift für den APL eingetragen werden. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Anschluss erfolgreich geschaltet und bei Bedarf entstört werden kann.

Als Eigentümer beantragen Sie selbst die Mitversorgung über die Bauherrenberatung der Telekom – zu erreichen unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 330 19 03 (montags bis freitags 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 16:00 Uhr).

Als Mieter wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Er kann die Mitversorgung – ebenfalls unter der oben aufgeführten Rufnummer – bei der Telekom beantragen.

Weshalb muss die Mitversorgungsadresse unbedingt korrekt hinterlegt werden?

  • Der Techniker findet so direkt Ihre Wohnung, um den DSL-Anschluss zu schalten.

  • Der Techniker kann im Falle einer möglichen Störung eine zeitnahe Entstörung durchführen.

  • Rettungsdienste können Sie im Notfall schneller aufsuchen, da Ihr Standort über die Adressdatenbank der Telekom direkt ermittelt wird.

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